Für den Friedhof Eggerode gibt es ab dem 01.08.2024 eine neue Friedhofssatzung und eine neue Gebührenordnung. Für den Friedhof Gemen ist ebenfalls eine neue Gebührenordnung  und eine neue Friedhofssatzung erstellt worden.

Der Pfarreirat wurde am 7. November 2021 neu gewählt. Aufgrund der wieder eingesetzten allgemeinden Briefwahl, konnte eine Wahlbeteiligung von über 33,36 % erzielt werden.

Folgende Personen wurden gewählt und gehören somit dem Pfarreirat an:
(nach Gemeindeteilen sortiert, alphabetisch nach Nachnamen)
Gemeindeteil Schöppingen:
Karola Große Lutermann; Anita Meickmann; Andreas Ramschulte, Andrea Spicker; Andrea Stübbe-Hüsing; Anne Walbersmann
Gemeindeteil Eggerode: 
Matthias Frye;  Ursula Hoeksema; Elke Nacke; Uwe van de Loo
Gemeindeteil Gemen:
Maria Marpert; Antonius Oelerich

Zu Ihrer Vorsitzenden haben die Pfarreiratsmitglieder in der konstituierenden Sitzung Anita Meickmann gewählt.
Neben den gewählten Mitgliedern gehört auch das Seelsorgerteam dem Pfarreirat an.

Eissing Stefanie 

Stefanie Eißing 

Pastoralreferentin

   Frye Matthias Matthias Frye
GroßeLutermann Karola

Karola Große Lutermann

 

   Hoeksema Ursula Ursula Hoeksema
 Marpert Maria  Maria Marpert   Meickmann Anita Anita Meickmann, Vorsitzende
 Nacke Elke

Elke Nacke

  Oelerich Antonius Antonius Oelerich
ramschulte Andreas Andreas Ramschulte   Andrea Spicker Andrea Spicker
 Stübbe Hüsing Andrea Stübbe-Hüsing    van de Loo Uwe

Uwe van de Loo

 Walbersmann Anne

Anne Walbersmann

   Lea Schmalbrock

Lea Schmalbrock

delegiert vom Kirchenvorstand

 Margret Hölscher

 Margret Hölscher

benannt als Vertreterin

der Mitarbeiter*innen

   Melanie Rotterdam

 Melanie Rotterdam

benannt als Vertreterin

der Kindergärten

Bei den Pfarreiratssitzungen handelt es sich um öffentliche Sitzungen, daher können Sie auch die Protokolle der Pfarreiratssitzungen abrufen. 

Der Pfarreirat der Pfarrei St. Brictius hat sich zu Beginn seiner aktuellen Wahlperiode mit seiner Arbeit beschäftigt. Mehrere Kleingruppen haben dabei jeweils versucht, so etwas wie das Selbstverständnis des Pfarreirats auf eine kurze und prägnante Formel zu bringen. Die Ergebnisse, die in der Kombination ein vielfältiges Bild ergeben, finden Sie auf diesem Foto. Die Vielfalt und Unterschiedlichkeit der einzelnen Aussagen zeigt, dass die Diskussionen in den Kleingruppen zu jeweils anderen Schwerpunkten geführt haben. Der Pfarreirat hat darauf verzichtet, aus den Einzelergebnissen eine Kompromissformel zu erarbeiten, weil gerade die vielen, einander ergänzenden Antworten die Zusammenarbeit des Pfarreirats als pastorales Leitungsgremium der Pfarrei gut repräsentieren.

Pfarreirat - Gremium der Mitverantwortung von Laien

Der Pfarreirat ist ein Gremium der Mitverantwortung von Laien in katholischen Kirchengemeinden. In diesen Gremien zeigt sich der Wandel von einer vom Priester versorgten Pfarrei zu einer "mitsorgenden" Gemeinde. Die Pfarrgemeinderäte gibt es in der jetzigen Form seit 1968, im Jahr 2013 erfolgte die Umbenennung in Pfarreirat.

Der Pfarreirat wirkt bei der Leitung einer Kirchengemeinde mit. Er soll in allen seelsorglichen Angelegenheiten einer Gemeinde Beschlüsse fassen oder mitberaten; für die finanziellen Belange der Pfarrei ist der Kirchenvorstand zuständig. Beratend wird der Pfarreirat tätig bei allen Angelegenheiten, die dem Pfarrer als Leiter der Gemeinde übertragen sind. Außerdem soll der Pfarreirat die Interessen der Katholiken in der Öffentlichkeit vertreten und zu gesellschaftlichen Entwicklungen Stellung beziehen.

Der Pfarreirat soll sich - wie eine christliche Gemeinde generell - für die Weitergabe des Glaubens, die Feier der Gottesdienste sowie für soziale Aufgaben einsetzen. Die Sitzungen des Pfarreirates sind in der Regel öffentlich. Für die verschiedenen Bereiche setzt der Rat Sachausschüsse ein. Es gibt unter anderem Sachausschüsse für Jugend, Caritas, Öffentlichkeitsarbeit, Liturgie sowie für den Bereich Entwicklung, Frieden und Mission.

Mindestens zwei Drittel der Mitglieder des Pfarreirates werden gewählt. Hinzu kommen alle hauptamtlichen Seelsorger sowie bis zu vier vom örtlichen Pfarrer im Einvernehmen mit den übrigen Mitgliedern bestimmte Personen. Die Größe des Pfarreirates hängt ab von der Größe der Gemeinde.

aus: "Bistumslexikon", Bistum Münster

Anmerkung: Der Name Pfarrgemeinderat wurde für diesen Artikel durch den neuen Namen Pfarreirat ersetzt.

Impressum

Kath. Kirchengemeinde
St. Brictius Schöppingen
Kirchplatz 7
48624 Schöppingen

Tel. 02555 997 987 0
stbrictius-schoeppingen@bistum-muenster.de

Impressum                   Datenschutzerklärung