Unser aktueller Kirchenvorstand stellt sich vor:
Pfarrer Thomas Diedershagen | Vorsitzender des Kirchenvorstandes | |
Matthias Kappelhoff | stellvertretender Vorsitzender Mitglied im Personalausschuss / Kindergartenausschuss (für KiGa St. Brictius in Schöppingen) Vertreter im Aufsichtsrat der St. Antonius-Haus gGmbH |
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Petra Kappelhoff-Wöstmann | Mitglied im Bauausschuss Mitglied im Personalausschuss / Kindergartenausschuss (für KiGa St. Nikolaus in Schöppingen) Dienstgeberbeauftragte für den Arbeits- und Gesundheitsschutz |
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Julia Roters | Mitglied im Bauausschuss Mitglied im Liegenschaftsausschuss |
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Lea Schmalbrock | Mitglied im Personalausschuss / Kindergartenausschuss (für KiGa St. Marien in Eggerode) Deligierte für den Pfarreirat |
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Josef Schulze Dorfkönig |
Mitglied im Bauausschuss |
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Markus Schulze Höping | Mitglied im Rechnungsprüfungsausschuss Mitglied im Koordnierungsausschuss Mitglied im Liegenschaftsausschuss |
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David Terkuhlen | Mitglied im Rechnungsprüfungsausschuss Mitglied im Friedhofsausschuss Eggerode / Gemen |
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Markus Vestrick | Mitglied im Rechnungsprüfungsausschuss Mitglied im Personalausschuss / Kindergartenausschuss (für KiGa St. Antonius in Gemen) Mitglied im Liegenschaftsausschuss Mitglied im Friedhofsausschuss Eggerode / Gemen |
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ferner nehmen an den Sitzungen teil: | ||
Maria Marpert | als Vertreterin aus dem Pfarreirat |
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Heinz Gewering oder Matthias Resing | als Vertreter der Zentralrendantur Ahaus-Vreden |
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Ruth Feldhaus |
Verwaltungsreferentin Haushaltsbeauftragte |
Der Auftrag des Kirchenvorstandes:
Der Kirchenvorstand ist für die Vermögensverwaltung in einer katholischen Pfarrgemeinde zuständig und verantwortlich. Grundlage für seine Arbeit ist das "Gesetz über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens" vom 24. Juli 1924. Dieses Gesetz gilt weiterhin mit wenigen Änderungen auch heute noch.
Der Kirchenvorstand besteht aus dem örtlichen Pfarrer als dem Vorsitzenden sowie einer je nach Größe der Gemeinde unterschiedlichen Zahl von gewählten Kirchenvorstehern. Zudem können noch weitere Geistliche der Pfarrei dem Gremium angehören.
Der Kirchenvorstand verwaltet das Vermögen in der Gemeinde: Kirchengebäude, Gemeindeeinrichtungen wie etwa Pfarrheime, Grundstücke und gegebenenfalls Stiftungen. Er hat ein Vermögensverzeichnis zu führen, den Haushaltsplan aufzustellen, die Kasse zu prüfen und die Jahresrechnung entgegenzunehmen. Die Kirchenvorstände werden in geheimer und unmittelbarer Wahl durch die Gemeindemitglieder gewählt. Das aktive Wahlrecht hat jedes Gemeindemitglied, das am Wahltag 18 Jahre alt ist und seit einem Jahr am Ort der Gemeinde wohnt. Wählbar für das Gremium ist jeder wahlberechtigte Katholik, der am Wahltag 21 Jahre alt ist (passives Wahlrecht). Die Kirchenvorsteher werden für jeweils sechs Jahre gewählt.
Um eine kontinuierliche Arbeit zu gewährleisten, scheidet im Turnus von drei Jahren jeweils die Hälfte der Gewählten aus, wobei eine Wiederwahl möglich ist. (aus: "Bistumslexikon", Bistum Münster)
Aufgabenverteilung im Kirchenvorstand (KV 2021-2024):
Nachfolgende Ausschüsse und Gremien wurden gebildet und wie folgt besetzt:
Rechnungsprüfungsausschuss
Markus Schulze Höping
Markus Vestrick
David Terkuhlen
Bauausschuss
Petra Kappelhoff-Wöstmann
Julia Roters
Josef Schulze Dorfkönig
Sachkundiger Bürger: Heinz Homann
Kindergartenausschuss/Personalausschuss
Matthias Kappelhoff KDG St. Brictius, Schöppingen
Petra Kappelhoff-Wöstmann KDG St. Nikolaus, Schöppingen
Lea Schmalbrock KDG St. Marien, Eggerode
Markus Vestrick KDG St. Antonius, Gemen
Koordinierungsausschuss
Markus Schulze-Höping
Vertreter: Josef Schulze Dorfkönig
Liegenschaftsausschuss
Julia Roters
Josef Schulze Dorfkönig
Markus Schulze-Höping
Markus Vestrick
Delegierte für den Pfarreirat
Lea Schmalbrock
Friedhofsausschuss Eggerode/Gemen
David Terkuhlen
Markus Vestrick
Caritasverband bzw. Caritasausschuss
Josef Schulze Dorfkönig
Aufsichtsrat St. Antonius Haus gGmbH
Matthias Kappelhoff
Matthias Kappelhoff ist stellvertretender Kirchenvorstandsvorsitzender und Petra Kappelhoff-Wöstmann ist Dienstgeberbeauftragte für Arbeits- und Gesundheitsschutz.