Gottesdienste unter Beachtung der jeweils gültigen Corona-Schutzverordnung

+ Beim Betreten der Kirche ist die Desinfektion der Hände am Desinfektionsspender erforderlich.

+ Es herrscht Maskenpflicht während des Gottesdienstes für alle Teilnehmer, auch auf dem Platz. Dabei ist nach der Corona-Schutzverordnung das Tragen medizinischer Masken (also sogenannte OP-Masken oder auch Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2-Masken) verpflichtend. Beim Besuch der Kirchen außerhalb des Gottesdienstes ist das Tragen einer Alltagsmaske ausreichend.

+ Der Mindestabstand von 1,5 m zwischen Angehörigen verschiedener Haushalte muss eingehalten werden.

+ Gemeindegesang ist untersagt.

+ Die Maßnahmen zur Rückverfolgbarkeit gelten weiterhin in den Gottesdiensten, d. h. jeder Gottesdienstteilnehmer füllt zu Beginn des Gottesdienstes ein entsprechendes Formular aus oder bringt es vorausgefüllt mit zur Kirche.
+ Ergänzend zur bisherigen Rückverfolgbarkeit in den Gottesdiensten per ausgefülltem Formular ist nunauch der Einsatz der luca App möglich. Eine Registrierung auf Papier ist aber für Personen ohne den Einsatz der luca App weiterhin notwendig.

+ Auch auf dem Friedhof gelten bei Beerdigungen diese Maßnahmen zum Mindestabstand und zur  Maskenpflicht. Außerdem wird für die Rückverfolgbarkeit nachgehalten, welche Personen an der Beisetzung teilnehmen.

Eine Übersicht über Informationen zum Umgang mit dem Coronavirus im Bistum Münster, also auch im Hinblick auf Gottesdienste, finden Sie unter bistum-muenster.de/corona/. Die Übersicht wird regelmäßig aktualisiert. 

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